Theraplay Ausbildungs-Curriculum und Erwerb der Lizenz als Theraplay TherapeutIn
Zugangsvoraussetzungen für eine Ausbildung zur lizenzierten Theraplay-TherapeutIn
- Mindestalter 24 Jahre
- Möglichkeit, therapeutisch zu arbeiten
- Nachweis der Teilnahme an einem psychotherapeutischen Selbsterfahrungsprozess
- Eignung der Auszubildenden für das therapeutische Verfahren Theraplay
Module der berufsbegleitenden Ausbildung zur Theraplay-TherapeutIn
- 1 Einführungskurs in Theraplay
- 5 Aufbaukurse zur Anwendung von Theraplay
– bei Widerstand, oppositioneller und passiver Verweigerung, Aggressivität,
– bei unruhigen Kindern
– bei Wahrnehmungsstörungen
– bei Störungen aus dem autistischen Spektrum
– bei Sprachstörungen und Behinderungen (inkl. geistiger Behinderung) - 1 Wahlpflichtkurs (z. B. Theraplay bei älteren Kindern und Erwachsenen, Mutismus, Eltern-Spezialkurs, Supervision, Gruppen-Theraplay, H-MIM Aufbaukurs)
- 1 Kurs „Die Eltern begleiten“.
- 1 Grundkurs in Interaktionsdiagnostik mit der Heidelberger Marschak-Interaktionsmethode (H-MIM).
- 40 Supervisions-Einheiten eigener Theraplay-Therapien
- Hospitation bei einer Theraplay-TherapeutIn
- Die Abschlussprüfung, umfasst:
– zwei Therapiesitzungen mit schriftlichen Ausarbeitungen (Therapieplan, Reflexion) für den behandelten Patienten mit anschließendem Kolloquium
– eine schriftliche Ausarbeitung (freie Themenwahl im Sachbereich) zur Veröffentlichung in der Zeitschrift „Schwierige Kinder – verstehen und helfen“.
Nur lizenzierte Therapeutinnen dürfen sich verbal und schriftlich als ‚Theraplay-TherapeutIn‘ bezeichnen. Missbrauch des Anspruchs durch nicht lizenzierte Dritte wird durch strafbewehrte Abmahnung juristisch verfolgt.
Lizenz als Theraplay-TherapeutIn
Die Lizenz als Theraplay-TherapeutIn wird nach bestandener Abschlussprüfung für jeweils ein Jahr erteilt.
Die Lizenz muss mit einer Lizenzgebühr (monatlich max. 7,50 €) jährlich erneuert und der Nachweis zur Qualitätssicherung erbracht werden.
Voraussetzungen für die jährliche Erneuerung der Lizenz (wahlweise)
- Teilnahme an einer Gruppen-Supervision
- Einzelsupervision einer PatientIn
- Teilnahme an einer Theraplay-Fortbildungsveranstaltung (z. B. Jahrestagung, Regionaltreffen, Wahlpflichtkurs)
- Teilnahme an einem Theraplay-Arbeitskreis
- Veröffentlichung eines Artikels über Theraplay
- Vorstellung von Theraplay vor Fachleuten